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Sep

Fortbildungspflicht + Leistungsnachweise

Von Ulrich Grill.

Liebe Schiedsrichterkolleginnen - Liebe Schiedsrichterkollegen,

allem Anschein nach wird die Bedeutung der Fortbildung sowie des hiermit verbundenen Leistungsnachweises ein wenig unterschätzt.

Auch das Regularium, die hiermit verbundenen Auslegungen, Weisungen und Absprachen unterliegen einer ständigen Fortentwicklung. Um alle Schiedsrichter/innen auf einen einheitlichen Stand zu bringen, ist zumindest alle zwei Jahre eine Pflichtfortbildung in Verbindung mit einem Leistungsnachweis zu erbringen. Einsätze als Schiedsrichter oder als Referee ersetzen diese Fortbildung keinesfalls, sondern sind zwingende Voraussetzung, um an einem entsprechenden Leistungsnachweis überhaupt teilnehmen zu können. Unabhängig hiervon ist es selbstverständlich auch möglich - soweit die notwendigen Einsätze hierfür erbracht wurden - jährlich einen entsprechenden Leistungsnachweis zu erbringen.

Wird dieser Leistungsnachweis nicht erbracht, verliert die Lizenz mit Ablauf des Jahres, in dem der Nachweis zu erbringen ist, ihre Gültigkeit und ist durch den Ausschuss einzuziehen.

Die aktuelle Liste der Fortbildungspflichtigen könnte Ihr links im Menue oder hier aufrufen.

 

Ulrich Grill
Ausschussvorsitzender