Wichtige Änderungen des DBV-Satzungswerkes
von Ulrich Grill Montag, den 23. November 2009 um 20:28 Uhr
Liebe Badmintonfreunde,
gestatten Sie folgenden Hinweis:
Die DBV-Spielordnung ist anlässlich des DBV-Verbandstages in wesentlichen Punkten geändert worden. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf den Spielbetrieb in Hessen:
DBV-Spielordnung §1 Allgemeines (Seite 334/335)
(1) ....
(2) ....
(3) Es wird eine Geldbuße verhängt, wenn ein Spieler eine gelbe und/oder rote Karte
im Rahmen der nachfolgenden Veranstaltungen oder Wettkämpfe erhält:
1. in den Altersklassen U22 und Senioren (§10 Abs. 1 Nr. 6 und 7a SpO-DB) (Seite 351)
....
a) Deutsche Meisterschaften
b) Ranglistenturniere ...
(4) Die Höhe der Geldbuße nach Absatz 3 beträgt je
1. je gelbe Karte 50 EUR
2. je rote Karte 100 €
Diese Bestimmungen gelten für sämtliche innerhalb des DBV ausgetragene Ranglistenturniere der Altersklasse U22 sowie der Senioren, nicht jedoch für Altersklassenturniere der Jugend/Schüler (U19, U17, usw.) sowie der Senioren (O35, O40, usw.).
DBV-Spielordnung, Anlage II, §2 Halle (Seite 355/356)
(1) ....
(2) ....
(3) Der freie Raum muss
- zwischen Seitenlinie und einem anderen Spielfeld 0,30 m
- zwischen Seitenlinie und einer Wand 1,30 m
- zwischen den Grundlinien zweier Spielfelder 1,30 m
- zwischen Grundlinie und einer Seitenlinie 1,30 m
- zwischen Grundlinie und einer Wand 0,80 m
betragen.
Hiervon sind auch sämtliche Turniere innerhalb des HBV betroffen!
Ulrich Grill
Ausschussvorsitzender
