Bereichsbetreuer: Ulrich Grill
Änderungen der DBV-Spielordnung und der Spielregeln
von Ulrich Grill | 09. Juli 2010
Bitte beachten Sie die nachstehenden auf der Homepage des DBV veröffentlichten Änderungen der DBV-Spielordnung. Diese Änderungen sind seit Veröffentlichung anzuwenden.
Der Abstand zwischen Seitenlinien und Wand wurde von 1,30 m auf 0,30 m verringert
- Ab sofort hat folgende Änderung der DBV-Spielordnung Anlage II Ranglistensystem § 2 Halle Absatz 2 Gültigkeit (die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind rot hervorgehoben):
DBV-Spielordnung,
(1) ...
(2) Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:- Mindestanzahl von Spielfeldern: sechs
- Mindesthallenhöhe über den Spielfeldern: 7,00 m
- der freie Raum muss mindestens
- zwischen Seitenlinien zweier Spielfelder 0,30 m
- zwischen Seitenlinie und einer Wand 0,30 m
- zwischen Seitenlinie und Grundlinie zweier Spielfelder 1,30 m
- zwischen den Grundlinien zweier Spielfelder 1,30 m
- zwischen Grundlinie und Wand 0,80 m
- Nach Möglichkeit 6 Spielfeldmatten
- Spielstandsanzeige auf allen Feldern, bei allen Spielen
- Mindestanzahl der Schiedsrichterstühle: zwei (Halbfinale und Finale)
- Angemessener Aufenthaltsraum für Teilnehmer und Betreuer und Zuschauer
- Ab sofort haben folgende Änderungen bei den Spielregeln 1 Spielfeld und Spielfeldausstattung Gültigkeit (die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind rot hervorgehoben):
Spielregel 1.2
Die Linien, die das Spielfeld begrenzen, müssen leicht erkennbar sein (kontrastreich), gemäß DIN 18032 vorzugsweise in der Farbe grün. Für vorhandene Spielfeldmarkierungen gilt der Bestandsschutz.
Bei reinen Badmintonhallen und/oder bei Nutzung von Spielfeldmatten gilt als einziges Kriterium die leichte Erkennbarkeit.
Erläuterung zu Spielregel 1:
Der freie Raum muss mindestens
betragen. In diesem erweiterten Bereich muss ein Spieler mit einem nach oben gestreckten Schläger aufrecht stehen können, ohne die Decke und andere Hindernisse zu berühren. Dies entspricht einer Mindesthöhe von 3 m.
- zwischen Seitenlinien zweier Spielfelder 0,30 m
- zwischen Seitenlinie und einer Wand 0,30 m
- zwischen Seitenlinie und Grundlinie zweier Spielfelder 1,30 m
- zwischen den Grundlinien zweier Spielfelder 1,30 m
- zwischen Grundlinie und Wand 0,80 m
Der zweite und dritte Absatz bleibt ohne Änderungen.
Anmerkung:
Bitte beachten Sie den Bestandsschutz für vorhandene Spielfeldmarkierungen!
