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12
Sep

Vollständiges Antreten von Mannschaften in den Spielklassen des Badmintonbezirks Wiesbaden

Von Bernd Seifert.

Die Hessische Spielordnung § 12.8 läßt bei der Vollständigkeit der Mannschaften in der Spielrunde Abweichungen für den Geltungsbereich der Bezirke zu. In Anwendung dieser Möglichkeit gilt für den Badmintonbezirk Wiesbaden auch weiterhin folgende Regelung:

In den Bezirksklassen, A-B-C-Klassen und niedrigeren Klassen sowie bei den Schülern und Jugendlichen (Ausnahmen sind Schüler- und Jugendminimannschaften) gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn mindestens fünf Spielberechtigte anwesend sind, wobei hierunter wenigstens eine Dame vertreten sein muss. Bei dem Einsatz von nur einer Dame oder von nur drei Herren, kann jeweils nur das Einzel oder das Mixed ausgetragen werden.